Die Mitgliedschaft im DAV ist eine Jahresmitgliedschaft mit automatischer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Sie kann daher nicht unterjährig gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist endet am 30.09. für die Kündigung zum 31.12. des aktuellen Jahres. Eine danach eintreffende Kündigung gilt für den 31.12. des Folgejahres.
Beispiel: Eine Kündigung am 16.11.2020 ist nicht mehr für den 31.12.2020 gültig, sondern frühestens für den 31.12.2021.
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