Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren usw.
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Allgemeine Hinweise
- Für das Lebensalter und die sonstigen persönlichen Daten sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres (KJ.) maßgebend. Unterjährige Kategorienwechsel (z. B. bei Heirat) sind nicht möglich.
- Bei den Altersangaben ist zu beachten, dass z. B. das 25. LJ. mit dem 25. Geburtstag vollendet wird. Wer also im laufenden KJ. seinen 25. Geburtstag begeht, wird im folgenden Jahr A-Mitglied.
- Die Mitgliedschaft in einer Sektion des DAV beginnt grundsätzlich dann, wenn das Mitglied den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat, unabhängig davon, ob ihm der Mitgliedsausweis schon ausgehändigt wurde. Der Ausweis ist jeweils für das aufgedruckte KJ. gültig, zusätzlich für den letzten Monat des Vorjahres und die ersten beiden Monate des Folgejahres.
- Für die Herstellung eines neuen Ausweises bei Verlust o.ä. wird 10,00 Euro berechnet.
Halbierter Beitrag
- Bei Eintritt eines Mitgliedes ab 01. September wird der Beitrag halbiert.
Familienbeitrag
- Familien wird ein Familienbeitrag gewährt (Beitrag A-Mitglied + Beitrag B-Mitglied). Kinder und Jugendliche sind im Familienverbund frei (bis zum 18.LJ.).
- Der Partnerbeitrag (B-Mitglied) gilt auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften.
Dafür wird vorausgesetzt:
- das Mitglied gehört der gleichen Sektion an wie das Vollmitglied
- es besteht eine identische Anschrift
- der Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen.
Alleinerziehende DAV-Mitglieder
- Alleinerziehenden DAV-Mitgliedern wird die Beitragsfreiheit ihrer Kinder (bis zum 18. LJ.) auf Antrag eingeräumt
Ermäßigter Beitrag (B-Mitgliedschaft)
- Ermäßigte Beiträge werden gemäß Handbuch des DAV auf Antrag gewährt, Anträge sind bis Ende November zu stellen.
- Für Mitglieder der Bergwacht ist ein jährlicher Nachweis erforderlich.
- Senioren ab vollendetem 70. LJ wird der ermäßigte Beitrag auf Antrag für das nächste Jahr gewährt, wenn der Antrag bis zum 30.11. des aktuellen Jahres abgegeben wurde.
- Schwerbehinderten Vollmitgliedern, Junioren und Kindern/Jugendlichen in Einzelmitgliedschaft mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% wird gegen Vorlage eines gültigen Ausweises ein ermäßigter Beitrag gewährt.
Lastschrifteinzug
- Der Einzug erfolgt immer am 1. Werktag des Jahres.
- Änderungen der Kontendaten können bis Ende November im laufenden Jahr entgegen genommen werden, da der Lastschrifteinzug Anfang Dezember erstellt wird.
- Bankgebühren, die bei Nichteinlösung oder Rücklastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds.
- Wer nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte trägt einen um 5,00 Euro höheren Mitgliedsbeitrag.
Überweisungen
- Wenn keine Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren gewünscht wird, so erhöht sich der Jahresbeitrag um 5,00 Euro je Mitglied.
- Für Überweisungen steht folgendes Konto bei der Volksbank Chemnitz zur Verfügung:
IBAN: DE28 8709 6214 0300 4333 40
BIC: GENODEF1CH1
Kündigung
- Gemäß der Satzung müssen Kündigungen schriftlich bis zum 30.09. erfolgen.
- Kündigt ein Mitglied, so endet die Mitgliedschaft und der Versicherungsschutz am 31.12.
- Bei verspäteter Kündigung endet die Mitgliedschaft am 31.12. des Folgejahres.
- Bei einem Sektionswechsel kündigt das Mitglied zum 30.09., meldet sich im Folgejahr bei der neuen Sektion an und bezahlt keine Aufnahmegebühr.
- Alle Mitglieder, die bis Ende April nicht bezahlt haben, werden automatisch gelöscht.