1 Allgemeines
Im Erzgebirge wurden lange Zeit Aufstiege im alpinen Stil erschlossen, sowie gleichzeitig das „freie Klettern“ betrieben. Die Kletterregeln des Elbstandgebirges für das „freie Klettern“ wurden weitestgehend übernommen. Der Grundsatz des „freien Kletterns“ ohne Verwendung künstlicher Hilfsmittel setzte sich durch und es wurden auch ehemals technische Aufstiege in freier Kletterei durchstiegen.
Im Erzgebirge gelten für das Klettern die auf den Gebirgsaufbau und die Gesteinsarten zugeschnittenen Sächsischen Kletterregeln.
2 Verhalten in Klettergebieten
Die Bestimmungen des Natur- und Landschaftsschutzes sind als Grundregeln zu beachten und einzuhalten.
Das Klettern ist nur an den weiter unten beschriebenen 5. Kletterzielen erlaubt.
Ständige oder zeitweilige Kletterverbote oder besondere Regelungen im Bereich der Felsen können von amtlichen Stellen erfolgen. Deren Veröffentlichung kann auf amtlichem Wege und ergänzend durch die AG Neue Wege erfolgen. Amtliche Veröffentlichungen, im Bereich der Felsen oder an deren Zugängen angebrachte Hinweistafeln und Veröffentlichungen der AG Neue Wege im Internet (https://dav-chemnitz.de) sind unbedingt einzuhalten.
Als Zugänge zu den Kletterfelsen sind die im Kletterführer enthaltenen oder im Internet beschrieben unter https://dav-chemnitz.de bzw. die im Gelände markierten Wege, Pfade und Klettersteige zu benutzen.
Hierbei bedeuten die folgenden Kennzeichnungen:
Sperrung des Weges
Weg als Zustieg zu den Kletterfelsen (Pfeil meist vollflächig in einer Farbe)
An allen Rast- und Biwakplätzen und besonders in der Umgebung von Kletterfelsen ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Abfälle jeder Art müssen wieder mit zurückgenommen werden.
Beim Klettern soll die Natur so gering wie möglich beeinflusst werden. Lautes Rufen ist zu unterlassen. Lockermassen und Pflanzenbewuchs in Kletterwegen und auf Gipfeln dürfen nur entfernt werden, wenn sie eine Gefährdung von Personen darstellen.
3 Kletterregeln
3.1 Allgemeine Grundsätze
Folgende Grundsätze gelten für das Erzgebirge:
Ein Kletterweg oder eine Kletterstelle sind nur dann in freier Kletterei überwunden, wenn Seil, Seilschlingen, Karabiner, Ringe/Bohrhaken und mobile Sicherungsgeräte ausschließlich zur Sicherung benutzt werden. Die Fortbewegung des Kletterers am Fels darf nur mit eigener Körperkraft an natürlichen Haltepunkten erfolgen. Die Verwendung von künstlichen Hilfsmitteln, durch die der Kletterer bei der Fortbewegung unterstützt wird, ist nicht erlaubt.Zu künstlichen Hilfsmitteln gehören:
- das Benutzen aller Sicherungsmittel als Griff oder Tritt;
- das Anbringen und Verwenden von künstlichen Haltepunkten;
- das Benutzen von Leitern, herbeigeschafften Blöcken, Baumstämmen u.ä.
- Seilwurf und Seilzug.
Der sportliche Wert einer Kletterei wird vor allem durch einen sauberen Kletterstil gekennzeichnet, der sich durch Überlegung, Sicherheit und einen wenig unterbrochenen Bewegungsfluss auszeichnet. Anzustreben ist ein Klettern über die weitestmögliche Strecke ohne Ausruhen und ohne Nachholen, sowie Überklettern von Unterstützungsstellen bei optimaler Nutzung der vorhandenen Sicherungsmöglichkeiten.
Die Kletterei darf bei einer Durchsteigung eines Kletterweges, im Stile des „freien Kletterns“, an Sicherungspunkten, vornehmlich an fest installierten unterbrochen (geruht oder nachgeholt) werden, muss aber wieder in der Stellung aufgenommen werden, in der sie unterbrochen wurde.
Eine Fortentwicklung des „freien Kletterns“,hin zu einem höheren sportlichen Wert, ist durch die Weiterentwicklung hin zu neuen Kletterstilen (Abschnitt 3.8 Kletterstile) entstanden, wie beispielsweise das „Rotpunktklettern“, bei dem die Nutzung von Ruhepunkten und zulässigen Unterstützungen (Abschnitt 3.6 Unterstützungsstelle) unterbleibt.
3.2 Sicherungs- und Hilfsmittel
Als Sicherungsmittel dürfen Seil, Karabiner, Ringe/Bohrhaken, Abseilösen und mobile Sicherungsmittel (wie Seilschlingen, Klemmgeräte) verwendet werden.Nachträglich gesetzte Schlaghaken sind nicht zulässig.Schlaghaken gelten nicht als mobile Sicherungsmittel.
Der Gebrauch von chemischen und mineralischen Stoffen, die zur Erhöhung der Reibung am Felsen dienen sollen (z.B. Magnesia), ist generell nicht erlaubt, es sei denn für das Gebiet oder einen Felsbereich wurde eine andere Regelung getroffen und von der AG Neue Wege im aktuellen Kletterführer oder im Internet veröffentlicht.
Jede vorsätzliche Veränderung der festen Felsoberfläche, die eine Besteigung ermöglicht, erleichtert oder erschwert, ist verboten. Das gilt auch für Veränderungen, die vorgenommen werden, um Sicherungsmittel überhaupt oder besser anbringen zu können. Eine Ausnahme bildet das Anbringen der Löcher für Ringe/Bohrhaken im Zuge einer Erstbegehung oder Sanierung von fest installierten Sicherungsmitteln (Abschnitt 4.5 Anbringen von Ringen / Bohrhaken). Die Markierung von Griff- bzw. Trittmöglichkeiten am Fels ist nicht gestattet.
3.3 Anwendung von mobilen Sicherungsmitteln
Zur Sicherung des Kletterers können im Bereich des Kletterweges Seilschlingen und Klemmgeräte gelegt werden. Diese müssen unmittelbar am Fels oder an anderen natürlichen Haltepunkten befestigt werden. Das Legen dieser Sicherungsmittel muss stets aus der Kletterstellung erfolgen.
3.4 Benutzung von Ringen/Bohrhaken
Ringe/Bohrhaken dienen ausschließlich zur Sicherung des Kletterers. Sie dürfen nicht zur Unterstützung der Kletterbewegung benutzt werden. Ringe/Bohrhaken benachbarter oder kreuzender Aufstiege dürfen benutzt werden, wenn damit keine wesentliche Abweichung vom Wegverlauf verbunden ist.
Das Anbringen von Ringen/Bohrhaken ist nur bei Erstbegehungen erlaubt. Nachträgliche Ringe, Abseilösen und Bohrhaken regelt Abschnitt „4.6 Nachträgliches Anbringen von Ringen und Bohrhaken“.
3.5 Schwebesicherung
Schwebesicherung darf nicht der Sicherung eines Nachsteigers gleichkommen und keine Unterstützung des Kletterers durch Seilzug ermöglichen. Der Fixpunkt der Schwebesicherung soll sich so hinter dem Kletterer befinden, dass er sich bei einem Sturz von der Wand entfernt.
3.6 Unterstützungsstelle
Die Teilnehmer einer oder mehrerer Seilschaften dürfen sich gegenseitig unterstützen, wenn sie sich dabei wie bei der Kletterbewegung verhalten. Sie dürfen nur durch eine lose hängende Selbstsicherung mit dem Festpunkt verbunden sein oder durch weitere Kletterer gesichert werden. Nachsteiger haben das Recht, die Unterstützungsstelle mit Seilhilfe zu überwinden. Die Unterstützungsstelle muss von allen Teilnehmern durch Klettern über den Wegverlauf erreicht werden. Die Teilnahme an der weiteren Begehung ist freigestellt. Unterstützungsstellen sind im Kletterführer angegeben. Unterstützung an anderen Stellen mindert den sportlichen Wert der Begehung.
3.7 Unterbrechung oder Abbruch einer Begehung
Geht der Vorsteiger zurück, muss er diese Strecke beim nächsten Versuch wieder sportlich einwandfrei durchsteigen. Bereits verwendete Sicherungen dürfen verwendet werden. Nach einem Sturz darf bis zum obersten noch vorhandenen Sicherungspunkt gehangelt werden. Bei Abbruch einer Begehung ist bei Wiederaufnahme der gesamte Weg von neuem zu durchsteigen.
3.8 Kletterstile
Die verbreitesten, anerkannten Kletterstile werden im 6. Anhang kurz aufgeführt und beschreiben den sportlichen Wert einer Begehung eines Kletterweges.
3.9 Gipfel- und Wandbucheintragungen
Zur Eintragung im Buch berechtigen nur entsprechend den Regeln durchgeführte Begehungen. Von jedem Kletterer wird eine wahrheitsgetreue Eintragung erwartet.
Einzutragen sind:
- Datum, Aufstiegsweg und -variante
- Vor- und Familienname in der Reihenfolge des Erreichen des Gipfels (bei Wechselführung mit „und“ verbunden; Schwebesicherung, Sicherung von oben, Sicherung von unten, wenn kein Nachsteiger den Gipfel erreicht)
Es können eingetragen werden:
- Begehungen ohne Unterstützung (o.U.)
- Kletterstil (Rotpunkt- (RP), On Sight- (o.s.), Rotkreisbegehungen (RK), etc.)
- Begehungen von Anstiegen bis zur 100. Begehung werden gezählt.
Anonyme Eintragungen, Streichungen in fremden Gipfelbucheintragungen sind zu unterlassen.
Volle Gipfelbücher sind bei der AG Neue Wege zu melden und werden durch diese archiviert und wieder neu ausgelegt.
3.10 Unfälle und Hilfeleistungen
Hilfeleistung für Verunglückte hat Vorrang vor allen anderen Tätigkeiten.
4 Erstbegehungen
4.1 Recht auf Anstiege
Jeder Kletterer hat das Recht, neue Aufstiege durchzuführen. Ein Anspruch ist dann erworben, wenn bei einem Versuch das Vorhaben kenntlich gemacht wurde. Als Kennzeichen gilt ein angebrachter Ring/Bohrhaken, der mit einer Schnur versehen ist oder eine sichtbar gelegte Seilschlinge nach einem wesentlichen Abschnitt des geplanten Aufstieges. Diese Kennzeichen dürfen aus angefangenen Wegen nicht entfernt werden. Das Anrecht besteht 3 Jahre nach dem 1. Versuch. Danach darf jeder Kletterer den angefangenen Aufstieg fortführen. An bereits begonnenen Aufstiegen beträgt die Anrechtsfrist nur noch 1 Jahr. Das Anrecht besteht nur dann, wenn bei dem Versuch ein wesentlicher neuer Abschnitt durchstiegen und gekennzeichnet wurde.
Es ist nicht zulässig, von anderen Kletterern begonnene Aufstiege ohne deren Einverständnis weiterzuführen, oder in den Wegverlauf hineinzugelangen, solange ein Anrecht besteht. Bei derart unsportlichem Verhalten, wird die Erstbegehung nicht anerkannt.
Bei Regelverletzungen verliert der Kletterer sein Anrecht.
4.2 Meldung von Erstbegehungen bzw. Versuchen
Durchgeführte Erstbegehungen sowie geplante und/ oder angefangene Neutouren bzw. die Weiterführung bereits begonnener Neutouren sind an die AG Neue Wege zeitnah (spätestens innerhalb von 4 Wochen) schriftlich zu melden.
Die Meldung sollte folgendes enthalten:
- Klettergebiet, Kletterfelsen
- Name des Aufstiegs (oder geplanter Wegverlauf bei einem Versuch)
- Schwierigkeitsvorschlag (Rotpunktbegehung, wenn so durchgeführt)
- Namen des Vorsteigers und aller Nachsteiger
- Datum der Erstbegehung (oder des 1. Versuchs)
- exakte Wegbeschreibung (mit Toposkizze)
- Anzahl der angebrachte Ringe/Bohrhaken
- (nachträgliche) Ring- bzw. Bohrhakenveränderungen sowie Ring- bzw. Bohrhakenabstände unter 3m
- Zusatzangaben (z.B. Schwebesicherung, Baustellen)
- Wegecharakteristik bzw. ergänzende Anmerkungen
Das entsprechendes Formblatt (Neutouren-Formular) soll dazu genutzt werden.
Mit der Unterschrift bestätigt der Erstbegeher die Durchführung entsprechend den Kletterregeln für das Erzgebirge. Der Erstbegeher hat das Recht einen Namen für den neuen Weg vorzuschlagen.
Entsprechende Anrechte für eine unvollendete Erstbegehung ist nur bei vorhandener Registrierung eines Versuches gesichert.
4.3 Erkundung
Das Einsteigen in den geplanten Aufstieg mit Sicherung von oben ist unzulässig. Ausnahmen sind in den von der AG Neue Wege veröffentlichten Gebieten mit sportklettergerechter Erschließung zugelassen.
4.4 Verhalten bei Erstbegehungen
Allgemein gelten die Kletterregeln auch bei Erstbegehungen. Die Durchführung hat bei jedem Versuch von unten zu erfolgen. Unbedeutende Wegabweichungen werden nicht als Erstbegehung anerkannt, können jedoch im Kletterführer erwähnt werden. Der Erstbegeher hat für ausreichende Sicherung des neuen Aufstiegs zu sorgen. Sind keine natürlichen Sicherungsmöglichkeiten vorhanden, ist das Anbringen von Ringen/Bohrhakengeboten. Ringe/Bohrhaken von anderen angefangenen Wegen dürfen nicht benutzt werden. Eine durchgeführte Erstbegehung ist im Gipfel- oder Wandbuch mit Wegbeschreibung und Schwierigkeit einzutragen und der AG Neue Wege zu melden (Abschnitt „4.2 Meldung von Erstbegehungen und Versuchen“).
4.5 Anbringen von Ringen/Bohrhaken
Beim Anbringen der Ringe/Bohrhaken sind Seilschlingen, Klemmgeräte, Cliffs und Haken als Haltepunkte erlaubt. Ringe/Bohrhaken sind so anzuordnen, dass unter der Berücksichtigung aller Umstände mit geringster Anzahl und größtmöglichem Abstand eine ausreichende Sicherung erreicht wird.
Die Ringe/Bohrhaken sind so anzubringen, dass ein einwandfreies Erreichen und Einhängen aus der Kletterstellung möglich ist. Der geradlinig gemessene Abstand zwischen zwei Ringen/Bohrhaken darf 2m, die Summe der Ring bzw. Bohrhakenabstände von 3 aufeinanderfolgenden Ringen/Bohrhaken 5,5m nicht unterschreiten. Der Abstand von 2m ist auch zu Ringen/Bohrhaken anderer Aufstiege einzuhalten, wenn die Neutour in diese einmündet, von ihnen abzweigt oder diese kreuzt. In vorhandenen Wegen dürfen keine Veränderungen der Ringe/Bohrhaken erfolgen. Ringe/Bohrhaken müssen in ihrer Festigkeit und Abmessung der geltenden Normenentsprechen (z.B. DIN 33945). Bei der Platzwahl des Bohrhakens ist die Beschaffenheit des Felsens zu beachten. Es ist die Einbauanleitung des Herstellers zu befolgen. Weitere Hinweise finden sich in der Bohrhaken-Broschüre des DAV. Die Wahl von Klebehaken hat, da wo möglich (z.B. auf Absätzen oder bei Austausch), Vorrang. Es sind Ringe/Bohrhaken aus rostfreiem Material zu verwenden. Die Verwendung von festen Sicherungen sollte möglichst sparsam erfolgen.
Mängel an den Sicherungseinrichtungen sind im Gipfelbuch zu vermerken und am Sicherungsmittel zu kennzeichnen (Schlinge) und umgehend der AG Neue Wege zu melden.
4.6 Nachträgliches Anbringen von Ringen/Bohrhaken
Der Erstbegeher hat das Recht, in die Neutour innerhalb von 1 Jahr nachträglich Ringe/Bohrhaken zu setzen. Ort und Abstand müssen den im vorherigen Abschnitt festgelegten Kriterien entsprechen. Beim nachträglichen Setzen von Ringen/Bohrhaken ist es erlaubt, in die Route hineinzuqueren, abzuseilen oder mit Sicherung von oben zu arbeiten. Genügen die geschlagenen Ringe bzw Haken nicht den Sicherheitskriterien, legt die AG Neue Wege Ort und Anzahl nachträglicher Ringe bzw. deren Austausch fest. Sie kann den Erstbegeher mit der Anbringung der Ringe/Bohrhaken beauftragen. Die AG Neue Wege trifft nach gründlicher Prüfung die Entscheidung über nachträgliche Ringe/Bohrhaken in vorhandenen Aufstiegen. Gleiches gilt für die Versetzung bereits vorhandener Ringe/Bohrhaken.
4.7 Überprüfung und Bewertung
Die Überprüfung einer Erstbegehung erfolgt durch die AG Neue Wege. Anerkannte Erstbegehungen werden im Kletterführer und ggf. auch anderen geeigneten Publikationsmöglichkeiten veröffentlicht.
Bestehen Zweifel an der regelgerechten Durchführung der Erstbegehung, ist der Erstbegeher zu zusätzlichen Angaben verpflichtet. Sollte ein Aufstieg nicht anerkannt werden, ist durch die AG Neue Wege zu entscheiden, ob die Ringe/Bohrhaken wieder entfernt werden müssen.
5 Kletterziele
Kletterziele sind frei stehende Felsen oder Massivwände mit einer Mindesthöhe von 8m, die von der AG Neue Wege anerkannt sind und im Kletterführer oder im Internet unter DAV-Felsinfo beschrieben sind.
5.1 Kletterwege und Varianten
Als Kletterwege gelten Aufstiege an Klettergipfeln und Massiven, die über den größeren Teil ihrer Länge selbstständig sind und in genügendem Abstand von benachbarten Wegen verlaufen. Varianten sind Abweichungen von bereits durchstiegenen Kletterwegen.
5.2 Schwierigkeitsgrade
Der Schwierigkeitsgrad eines Kletterweges gibt den zur Durchsteigung erforderlichen Aufwand an klettertechnischem Können und Kraft unter normalen Bedingungen an. Er wird nach der schwierigsten Stelle bzw. nach der Häufigkeit schwieriger Stellen eines Aufstieges und deren Absicherung festgelegt. Bei Varianten wird der Gesamtaufstieg bewertet. Die Schwierigkeitsgrade stellen Erfahrungswerte dar und sind gegeneinander nicht scharf abgegrenzt. Vorschläge über Änderungen (z.B. RP-Bewertungen) sind an die Gebietsbetreuer des DAV bzw. die AG Neue Wege einzusenden.
Im Erzgebirge wird die Sächsische Skala verwendet. Sie beginnt beim Schwierigkeitsgrad I als niedrigste Einstufung und ist nach oben hin offen. Ab Schwierigkeitsgrad VII wird zusätzlich aufsteigend in die Stufen a, b und c nochmals unterteilt.
Eine Besonderheit stellt die Bewertung von Sprüngen dar. Sie umfasst die Schwierigkeitsgrade von 1 bis 7 nach Ab- und Aufsprungbeschaffenheit, Sprungbahn und Sprungweite. Die Schwierigkeit vor oder nach dem Sprung zu durchsteigender Wegteile wird zusätzlich angegeben.
6 Anhang
6.1 Erklärung der Kletterstile
6.1.1 Sächsischer Kletterstil
In Sachsen historisch gewachsener Kletterstil der sich bis heute durchgesetzt hat. In anderen Kletterregionen wird dieser